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Herzlich willkommen bei Fitz Physiotherapie
Ihre Praxis für Physiotherapie in Königsbrunn bei Augsburg
Gemeinsam stark - für Ihre Gesundheit!
Was Fitz Physiotherapie so besonders macht? Das familiäre, vertrauensvolle und freundschaftliche Verhältnis in unserem Team – und auch zu unseren Patienten.
Wir lieben, was wir tun. Als hochqualifizierte Experten vermitteln wir nicht nur Freude an Bewegung – wir nehmen uns wirklich Zeit für Sie und haben einen ganzheitlichen Blick auf Ihre Gesundheit. Dank der fundierten Ausbildung unserer Therapeutinnen und Therapeuten, der jahrelangen Erfahrung und regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen sind Sie bei uns in den besten Händen. Mit unserem Know-how und unserer Expertise unterstützen wir Sie einfühlsam bei Ihrer Genesung und verbessern Ihre Gesundheit. Unsere im Jahr 2020 modernisierten Räumlichkeiten und Geräte sowie die Kooperation mit unserem Nachbarn, dem FITZ Fitness- und Gesundheitscenter, sorgen dafür, dass wir bestens für Ihre gesundheitlichen Herausforderungen gerüstet sind.
Wir freuen uns auf Sie!
Julia Kugelmann & Liana Hupfauer
Praxisinhaberinnen und Physiotherapeutinnen

Hell, modern, heimelig
Im Jahr 2020 wurde unsere Praxis komplett modernisiert. Das Ergebnis? Helle Räume, moderne Trainingsgeräte und gemütliche Behandlungszimmer, die Wohnzimmeratmosphäre vermitteln. Einfach zum Wohlfühlen!
Unser Team
Hochqualifiziert, kompetent und dabei feinfühlig und herzlich. Das macht uns als Team aus. Lernen Sie uns kennen!
Julia Kugelmann
Liana Hupfauer
Kim Deyhle
Corinna Di Santo
Regina Kugelmann
Lisa Spornraft
Heike Heuberger-Hupfauer
Kerstin Heßler
Alina Birkhammer
Saskia Kellermann
Tanja Buchberger
HIer ist Platz für dich!
Sina Schiffler
Dörte Leupolz
Julia Kugelmann
Leopoldine Hertle
Regina Kugelmann
Kerstin Heßler
Tanja Buchberger
Liana Hupfauer
Corinna Di Santo
Stephanie Spitz
Paul Simler
Sina Schiffer
Unsere Leistungen & Praxis
Mit unserem kompetenten Team decken wir ein breites Spektrum an physiotherapeutischen Leistungen für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden ab. Dabei achten wir immer auf die individuellen Bedürfnisse unserer Patienten. Gemeinsam erarbeiten wir einen Behandlungsplan und legen Therapieziele fest, um eine nachhaltige und stabile Verbesserung der Symptome und – im optimalen Falle – des grundsätzlichen Krankheitsbildes zu erreichen.
- Krankengymnastik
- Manuelle Therapie
- Manuelle Lymphdrainage
- Kiefergelenkstherapie (CMD)
- Bobath / PNF
- Klassische Massage
- Krankengymnastik am Gerät
- Elektro Ultraschall-Therapie
- Kinesiologische Tape Therapie
- Traktionsbehandlung / Schlingentisch
- Wärmetherapie / Heißluft
- Fango
- Insgesamt 8 Behandlungsräume für Eins-zu-Eins-Betreuung
- Ausstattung von Schlingentisch bis Fango
- Wohlfühlatmosphäre durch individuelle Gestaltung
- Großzügige 100qm-Freitrainingsfläche für individuelles Training (auch unter Trainerbegleitung)
- Krankengymnastik am Gerät auf Rezept
- Trainingspläne für vielfältigste Anliegen, von Rehabilitation nach Operation bis zu chronischen Rückenschmerzen

Ihr Kontakt
Jetzt Termin vereinbaren!
Das Team von Fitz Physiotherapie ist gerne persönlich für Sie da. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch, um Ihren nächsten Termin zu vereinbaren.
Wichtige Information zu Ausfallgebühren
Leider passiert es immer wieder, dass Patient*innen zu ihrem Ersttermin ohne Information und Abmeldung nicht erscheinen. Andere Patient*innen hingegen stehen auf der Wartelsite und würden sich über einen früheren Termin freuen. Um eine zuverlässige Terminkoordination für alle Beteiligten zu ermöglichen, berechnen wir im Falle des unentschuldigten Nicht-Erscheinens eine Ausfallgebühr. Die rechtliche Grundlage hierfür ist eindeutig.
Ausfallgebühren sind rechtlich zulässig.
- 615 BGB regelt den sogenannten Annahmeverzug.
Wenn eine bestellte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen wird, obwohl die Praxis bereit war, sie zu erbringen, steht dieser trotzdem die vereinbarte Vergütung zu. Rechtlich genügt es, wenn die Patienten vorab mündlich oder schriftlich über die Ausfallgebühr und die Absagefrist informiert wurden. Sobald der Patient den Termin vereinbart, gilt die Regelung als akzeptiert. Im §615 BGB ist geregelt, dass die Ausfallgebühr maximal so hoch sein darf wie das Honorar, das für die entfallene Behandlung vereinbart wurde. Eine Ausfallgebühr ist nur gerechtfertigt, wenn ein echter Ausfall entstanden ist, d.h. wenn der Termin nicht neu vergeben werden konnte. Passive Leistungen, wie z.B. Wärmetherapie, Elektrotherapie…. dürfen nicht berechnet werden.